Was tun, wenn ich mein Kind beurlauben möchte?
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Ein Klassenleiter kann in begründeten Fällen bis zu zwei Tagen eine Beurlaubung aussprechen.
Für die Genehmigung längerer Urlaubszeiten ist die Schulleitung zuständig.