Förderpädagogische Beratungsstellen für Sprach- und Stimmgestörte
Die Förderpädagogischen Beratungsstellen für Sprach- und Stimmgestörte (FBS) gehören zum Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Käthe Kollwitz“, sind aber meist an verschiedenen Grundschulen und in verschiedenen Stadtgebieten angebunden.
Alle Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien sind einer Beratungsstelle zugeordnet.
Die Förderpädagogischen Beratungsstellen sind für Beratung und Diagnostik der Kinder zuständig ab dem Jahr vor der Einschulung. Eltern können mit ihrem Kind aber auch vorstellig werden, damit das Kind in kleinen Therapieeinheiten gefördert werden kann. Dies ist ohne logopädisches Rezept möglich.
Eltern können sich an die FBS wenden, um sich beraten zu lassen:
- Was tun, wenn mein Kind Sprachauffälligkeiten zeigt?
- Wie kann ich mein Kind fördern?
- Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es in der Schule?
Es können auch Beratungen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Sprache stattfinden, die notwendige Voraussetzung sind, damit dieses eingeleitet wird.
Schulen können sich an die FBS wenden, um sich beraten zu lassen:
- zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Sprache,
- zu Fördermöglichkeiten im Unterricht und
- zu Fragen inklusiver Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf zu uns!